Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen für ihre Kinder. Als Kita haben wir ein nachrangiges, abgeleitetes Erziehungsrecht. Da jedoch viele Kinder sehr viel Zeit in unserer Kita verbringen, beeinflussen auch wir die Erziehung und Bildung der Kinder wesentlich. Als Kita haben wir dabei einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag.
Uns geht es darum, uns gemeinsam mit den Eltern in einen Lernprozess zu begeben, dessen Lernziel es ist, herauszufinden, wie für das Kind die bestmöglichen Entwicklungsbedingungen geschaffen werden können. Dabei akzeptieren wir uns gegenseitig als Experten und Expertinnen für das Kind und berücksichtigen, dass beide Seiten unterschiedliche Perspektiven haben.
Zu den individuellen Austauschmöglichkeiten gehören bei uns:
In der Elternarbeit geht es uns auch darum, die Arbeit der Kita für die Eltern transparent zu machen. Dies versuchen wir z.B. durch:
Auch die Unterstützung der Eltern bei der pädagogischen Arbeit ist erwünscht. Dazu gehören z.B.:
Im Bereich Familienbildung orientieren wir uns an den aktuellen Themen und Bedürfnissen. Dabei werden wir aktiv vom Elternrat unterstützt. Bei Bedarf schaffen wir die Möglichkeiten für:
Auch die Bildung eines Elternrates verstehen wir als konkretes Instrument für die Elternmitwirkung und Elternmitbestimmung.
Zentral für die Arbeit des Elternrates ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Träger und der Leitung der Kita. Der Elternrat ist Ansprechpartner für alle Eltern der Einrichtung, für Erzieher und Leitung. Er nimmt Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen, prüft diese und hilft aktiv bei deren Umsetzung. Aktuelle und relevante Themen werden mit der Leitung und dem Träger der Kita besprochen.
Der Elternrat hat bei allen relevanten Dingen in Bezug auf die Einrichtung ein Auskunfts- und Mitwirkungsrecht bei wesentlichen Entscheidungen. Diese beinhalten die Festlegung der Öffnungszeit und Abstimmung über geplante Schließtage. Über einen Trägerwechsel und bei einer beabsichtigten Schließung der Einrichtung sowie bei räumlichen und baulichen Veränderungen ist der Elternrat zu informieren. Bei Fragen und Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge und über zusätzliche Angebote kann der Elternrat mitwirken.
Die Elternräte werden je zu Beginn eines neuen Kitajahres neu gewählt. Die Wahl sollte bis spätestens 30. Oktober des Jahres erfolgt sein. Vierzehn Tage vor der Wahl sollen die Kandidaten mittels einer Kandidatenliste und der Wahltermin öffentlich in der Kita bekanntgegeben werden. Interessenten wenden sich im Vorfeld an den zurzeit amtierenden Elternrat. Wählbar sind alle Sorgeberechtigten, deren Kind im laufenden Kitajahr die Einrichtung besucht. Nicht wahlberechtigt sind das in der Kita beschäftigte Personal und der Vorstand des Vereins. Pro Kind ist nur ein Elternteil wahlberechtigt.
Für den Elternrat des KiTZ - bestehend aus Krippe, Kindergarten und Hort - wurde eine Maximalzahl von 12 Mitgliedern festgelegt. Es ist wünschenswert, dass pro Stammgruppe mindestens ein Vertreter im Elternrat vertreten ist.